Handelsregister (HR)

Öffentlich geführtes Verzeichnis für Kaufleute und Handelsgesellschaften. In das beim Registergericht (Amtsgericht) geführte Handelsregister sind bestimmte Vorgänge einzutragen, deren Eintragungspflicht sich aus dem Handelsgesetzbuch und verschiedenen anderen Gesetzen ergibt.